Am 25. Mai 2018 ist die neue DSGVO in Kraft getreten...
Seitdem unterliegen Unternehmen umfangreichen Dokumentationspflichten. Zu diesen Dokumentationspflichten gehört, dass der Verantwortliche „zum Nachweis der Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung“ ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führt, das es zwar bereits nach dem alten BDSG gab, nun allerdings deutlich umfangreicher ausfällt. Zweck des Verzeichnisses ist es die Verarbeitungsvorgänge von personenbezogenen Daten innerhalb des Unternehmens anhand unterschiedlicher Verfahrensbeschreibungen zu dokumentieren.
Wie das geht?
Das zeigen wir Ihnen anhand eines Beispiels aus der Personalabteilung...
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Bitte senden Sie mir das Muster "Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten" mit Ausfüllhinweisen zu...
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