Vertreter in der EU

Zugang zu Millionen von Kunden ab 90,- € pro Monat

...mit unserem Team von zertifizierten Datenschutzbeauftragten und Rechtsanwälten mit ausgewiesener Expertise im Datenschutzrecht.

Kosteneffizient
einfach
professionell

Der Artikel 27

Wenn Sie Daten von Personen in der EU verarbeiten und keine Niederlassung in der EU bzw. dem EWR haben, müssen Sie gemäß Art. 27 DSGVO einen Vertreter in der EU benennen.

Unsere Angebote beinhalten sämtliche Leistungen, die Sie für Ihren Zugang zum größten Binnenmarkt weltweit benötigen

Wir treten als EU-Vertreter im Sinne von Art. 27 und Art. 4 Nr. 17 DSGVO für Sie auf.

Wir sind die Anlaufstelle für sämtliche datenschutzrechtlichen Anfragen, die Betroffene und Aufsichtsbehörden in der EU haben und sowohl über E-Mail als auch unsere telefonische Hotline erreichbar.

Wir halten ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten für Sie vor.

Eingehende Anfragen beantworten wir im Einvernehmen mit Ihnen.
Hierzu übersetzen wir eingehende Anfragen ins Englische oder in die von Ihnen gewünschte Sprache.

Und jetzt?

Es ist ganz einfach: Wählen Sie Ihre Unternehmensgröße, kontaktieren Sie uns und bewerben Sie Ihre neue DSGVO-Konformität!