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Der Artikel 27
Wenn Sie Daten von Personen in der EU verarbeiten und keine Niederlassung in der EU bzw. dem EWR haben, müssen Sie gemäß Art. 27 DSGVO einen Vertreter in der EU benennen.
Unsere Angebote beinhalten sämtliche Leistungen, die Sie für Ihren Zugang zum größten Binnenmarkt weltweit benötigen
Und jetzt?
Es ist ganz einfach: Wählen Sie Ihre Unternehmensgröße, kontaktieren Sie uns und bewerben Sie Ihre neue DSGVO-Konformität!